Nachfolgeregelung

Nachfolgeregelung

Planen Sie Ihren Rückzug aus dem Unternehmen überlegt, aber vor Allem sehr frühzeitig:

Im besten Fall gibt es für Ihren geplanten Ruhestand bereits einen geeigneten und ambitionierten Nachfolger unter den eigenen Mitarbeitern oder in der Familie (letzteres erfordert übrigens erfahrungsgemäß am häufigsten einen externen Vermittler). Falls es dagegen noch keine passenden Aspiranten gibt, wird man je nach Geschäftmodell und Struktur, geeignete Geschäftsführer, Unternehmer oder Investoren extern akquirieren. Da über den Wert eines Unternehmens (und Lebenswerks) häufig Unsicherheit besteht, kann eine entsprechende Unternehmenswertermittlung Orientierung geben.

Ein Herauszögern, z.B. Warten auf einen besseren Zeitpunkt/Marktlage oder bessere Kennzahlen, führt dagegen zu verschiedenen Gefahren:

Zum einen nimmt im Laufe der Jahre die persönliche Innovationskraft ab. Manchmal ist nach arbeitsreichen Jahren einfach "die Luft raus". Mit technologischen Neuerungen setzt man sich eher ungern oder gar nicht mehr auseinander. Zukunftsinvestitionen werden, mit der Aussicht auf die endende Wirkungszeit im Unternehmen, reduziert oder eingestellt; das ist nachvollziehbar, aber dem potentiellen Nachfolger bietet sich dann ein veralteter Betrieb mit hohem Investitionsbedarf, der im schlimmsten Fall vom Wettbewerb abgehängt wurde.

Zum anderen können der immer schneller werdende Technologiewechsel und gesellschaftliche Wandel ein Unternehmen oder Geschäftsmodell unverschuldet plötzlich völlig unatraktiv machen (Z.B. das Stagnieren der Automobilwirtschaft in 2018 oder Corona und seine Auswirkungen auf Gastronomie und Veranstaltungsbranche). Nicht zuletzt können gesundheitliche Herausforderungen dazu führen, dass plötzlich eine Lösung gefunden werden muss. Zeitdruck und Notsituation sind immer die schlechtesten Umstände, um eine Unternehmensnachfolge zu regeln. Handeln Sie daher umgehend, sobald die Entscheidung gefallen ist. 

Ich unterstütze Sie dabei über den gesamten Zeitraum in allen Phasen der Übergabe.


Aber auch schon vorher ist es absolut notwendig und dringend, für den unerwarteten Ausfall der Geschäftsführung einen Notfallplan zu erstellen. Dazu gehört die Organisation des Vorgehens im potentiellen Notfall genauso, wie die Benennung von Stellvertretern (die dann auch rechtlich legitimiert sind). Wichtig aber heikel ist auch das Bereitstellen von Insider-Informationen ggf. sogar Passwörtern, die die Notfall-Stellvertreter handlungsfähig machen. Diese bleiben bis zur potentiellen Notsituation (im besten Fall für immer) unter Verschluss oder in Treuhandschaft aufbewahrt.


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